AKTUELLES

  • Telefonische Voranmeldung ist dringend notwendig. (Hygienemaßnahmen müssen besprochen werden)
  • Nach der Behandlung der akut Situation, kann die Therapie via Video fortgesetzt werden. (Teletherapie)
  • Die Möglichkeit zur Teletherapie besteht auch für nicht akut Patienten.

  • Welche Chancen sehe ich in der Teletherapie?
  • Für Mamas eine gute Rückbildungszeit des Beckenbodens zu ermöglichen
  • Stabilitätsprobleme – Wirbelsäule (Lenden oder Halswirbelsäule)
  • sich in der Coronakrise sich trotz Probleme am Bewegungsapperates gut zu bewegen.
  • Kindertherapie:
  • Handling und Wissen der motorischen Entwicklung im ersten Lebensjahr weiterzugeben und Schäden vorzubeugen
  • Probleme am Bewegungsapperat (Skoliose, Beinachsenprobleme,..)

Was brauche ich beim Erstbesuch?

  • Verordnungsschein vom Arzt (fallweise mit Bewilligung der Krankenkasse)
  • Bade- oder Leintuch
  • vorhandene ärztliche Befunde, Röntgen– und MRT-Bilder
  • bequeme Kleidung
  • Babys und Kleinkinder: zusätzlich aktuelles Lieblingsspielzeug und MUKI-Pass

Therapieablauf

  • Physiotherapeuten dürfen nur auf Anweisung eines Arztes arbeiten. So sieht es das MTD-Gesetz vor.
  • Ebenso besagt das MTD-Gesetz, dass ein physiotherapeutischer Befund zu erstellen ist. Dies erfolgt in der ersten Einheit.
  • Aufgrund des physiotherapeutischen Befundes werden Nah- und Fernziele gesetzt und die jeweiligen Behandlungsmethoden ausgewählt.

Auswählen kann man dabei zwischen

  • passiven Behandlungstechniken wie Mobilisation der  Gelenke, Weichteiltechnik der Muskulatur, z.B. Faszientechniken oder 
  • aktiven Techniken (Übungen zur Kräftigung oder Mobilisation, Entspannung, …)

Um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen, ist Ihre Mitarbeit bei der Therapie und auch zu Hause unerlässlich.

Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, darf ich Sie darauf hinweisen, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unentschuldigte, nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vor Termin) werden in Rechnung gestellt. Diese Leistung übernimmt die Kasse nicht.

Bewilligung und Kostenersatz

Je nach Krankenkasse muss die Verordnung vorher bewilligt werden.
Da sich die Richtlinien immer wieder ändern, bitte ich Sie als Patient, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und die Verordnung im Vorfeld selbst bewilligen zu lassen.
Bei Kindern und auch bei chronischen Erkrankungen, die einen Mehrbedarf an Therapien erfordern, ist es empfehlenswert immer vorher abzuklären, welchen Kostenbeitrag die Krankenkasse übernimmt.

Kosten und Rückerstattung

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, welche zuerst von Ihnen selbst Sie zu begleichen ist.

  • Mit der Zahlungsbestätigung, Ihrem bewilligten Verordnungsschein und der Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung einreichen. Dadurch erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück. Den jeweiligen Kostenbeitrag erfragen Sie bitte selbst bei Ihrer Krankenkasse.
  • Eventuell übernimmt eine entsprechende Zusatz- oder Unfallversicherung die verbleibenden Kosten.
  • Selbstverständlich können Sie die physiotherapeutische Behandlung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Jedenfalls benötigen wir dafür eine ärztliche Verordnung bei jeder neuen Therapieserie.